Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Anhängerklasse E beantragen

    Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

    Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.

    Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-0

    Telefax: 06074 8180-1918

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35)
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis Klasse B sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Wiederspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse BE stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 08.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fuhrerschein, Erweiterung, Anhängerführerschein, Führerschein, Anhängers mindestens 750 kg, Klasse E, Anhänger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de