Fundanzeige eines Denkmals EntgegennahmeOnline erledigen

    Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)

    Archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind. Grundlage hierfür ist die Fundmeldepflicht für Bodendenkmäler gemäß des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Wurde der Fund bei Bauarbeiten entdeckt? Dann beachten Sie bitte, dass der Fund und die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten sind.

    Online-Dienst

    Fundmeldung eines Bodendenkmals (Fundanzeige)

    ID: L100001_379878193

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen - hessenARCHÄOLOGIE - archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie z. B. beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde

    Ansprechpartner

    hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 6906-0

    Telefax: +49 611 6906-140

    E-Mail: poststelle.archaeologie.wi@lfd-hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Untere Denkmalschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-4344

    Telefax: 06074 8180-4932

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Fundmeldung (per EMail, falls Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben).
    • Bei Fragen zu Ihrer Fundmeldung werden Sie über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.

    Fristen

    Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden. Wurde der Fund bei Bauarbeiten gemacht, ist die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen je nach Aufkommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Ihre Fundmeldung (Fundanzeige) wird in unserem Ortsarchiv erfasst. Fundmeldungen können sehr wichtig sein, da sie auf im Boden verborgene archäologische und paläontologische Fundstellen hinweisen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Paläontologischer Fund, Bodendenkmalfund, Fundanzeige, Denkmalschutz, Fundmeldung, Entdeckung Bodendenkmal, Archäologischer Fund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de