Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition Zulassung

    Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition Zulassung

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

    Zuständigkeit

    Landkreise oder kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-5108

    Telefon: 06074 8180-5121

    Telefon: 06074 8180-5130

    Telefon: 06074 8180-5133

    Telefax: 06074 8180-5914

    E-Mail: waffenbehoerde@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    einzelfallabhängig

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • es liegen besondere Gründe vor,
    • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen,
    • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen,
    • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen,
    • es ist ein Einzelfall gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

    1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
    2. die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
    3. die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft,
    4. die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 46 - 172

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English