Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Michelstadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Montag, Donnerstag: 13:30 - 15:30 Mittwoch: 13:30 - 17:30
Kontakt
Telefon: 06061 74-0
Telefax: 06061 74-174
E-Mail: stadtverwaltung@michelstadt.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
AG 1.0 Einwohnerservice & Interne Dienste
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Montag, Donnerstag: 13:30 - 15:30 Mittwoch: 13:30 - 17:30
Kontakt
Telefon: 06061 74-0
Telefax: 06061 74-174
E-Mail: stadtverwaltung@michelstadt.de
Kontaktperson
Frau Iris Brauch (VAe)
E-Mail: brauch@michelstadt.de
Frau Claudia Eulenfeld (VAe)
Frau Annette Loeb (VAe)
Frau Ursula Prößdorf (VAe)
Frau Julia Recoullè (VAe)
Frau Maria Montserrat Rodriguez (VAe)
E-Mail: merino@michelstadt.de
Frau Sonja Stehle (VAe)
E-Mail: stehle@michelstadt.de
Frau Ute Strunze (VAe)
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
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