Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen. 

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lützelbach - Steuern und Abgaben, Kindertagesstätten

    Adresse

    Postanschrift

    Mainstraße 1

    Postfach

    64750 Lützelbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06165 307-0

    Telefax: 06165 307-50

    E-Mail: steuern_und_abgaben@luetzelbach.de

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    Müll, Müllkalender, Schrott, gelbe tonne, Schrottentsorgen, Müllabfuhr, gelber sack, Unrat entsorgen, Biotonne, Abfallkalender, Dreckentsorgen, grüne tonne, Abfallgebühren, Mülltonne, Abfallbeseitigung, Abfallentsorgung, Abfall, HMUKLV, Müllentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English