Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lützelbach - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Renten, Datenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Mainstraße 1

    Postfach

    64750 Lützelbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06165 307-0

    Telefax: 06165 307-40

    E-Mail: datenschutz@luetzelbach.de

    E-Mail: ordnungsamt@luetzelbach.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de