Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- StVO-Novelle(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Ansprechpartner
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.2 - Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-62
Telefon: 06163 708-63
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: crinnert@hoechst-i-odw.de
E-Mail: dgiess@hoechst-i-odw.de
E-Mail: mwahrheit@hoechst-i-odw.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verkehrsüberwachung, Verkehrsstau, Strafverfolgung, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrskontrolle, Radar, Straßenverkehrsgesetz, VÜ