Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Ansprechpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 6906-0
Telefax: +49 611 6906-140
E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de
Internet
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.4 - Allg. Bauverwaltung, Beitragsrecht, Bauantragswesen
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-50
Telefon: 06163 708-52
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: jschulz-stein@hoechst-i-odw.de
E-Mail: rsteinkoenig@hoechst-i-odw.de
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Hausanschrift
Kontaktperson
Denkmalschutz
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06062 70-457
E-Mail: bauamt@odenwaldkreis.de
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.1 - Bauleitplanung, Grundstücksmanagement
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-50
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: rsteinkoenig@hoechst-i-odw.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz ; DenkmalbuchKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
Kunstdenkmale, Denkmalliste, archäologische Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, Kleindenkmale, Baudenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Bodendenkmale, Denkmalbuch, bewegliche Kulturdenkmale, archäologische Flächendenkmale, Kulturdenkmale, Denkmalverzeichnis, Kulturlandschaften