Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ErteilungOnline erledigen

    Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen

    Sie möchten ein Kraftomnibusunternehmen betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

    Online-Dienst

    Kraftomnibus

    ID: L100001_400208399

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • Für die Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit KOM sind die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt zuständig.
    • Beim Gelegenheitsverkehr mit Pkw liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden über 7.500 Einwohnern, ansonsten bei den Landkreisen
    • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebssitz des Verkehrsunternehmens.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.1 - Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Montmelianer Platz 4

    64739 Höchst i. Odw.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 14.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06163 708-60

    Telefon: 06163 708-61

    Telefon: 06163 708-62

    Telefax: 06163 708-32

    E-Mail: dgiess@hoechst-i-odw.de

    E-Mail: dzessin@hoechst-i-odw.de

    E-Mail: hbrunner@hoechst-i-odw.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.2 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-8982

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)

    - Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

    - Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)

    - Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG

    - Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)

    - Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen:

    - Fahrzeugliste

    - Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)

    - Gewerbeanmeldung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

        Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
        Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
        Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
        Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    -    Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmä-ßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:

        Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
        Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
        Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
        Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden .

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Genehmigungsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich Gemäß PBefGKostV (Personenbeförderungskostenverordnung) nach:

        der Anzahl der Fahrzeuge und
        der Laufzeit der Genehmigung.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrecht, Ferien, Genehmigung, Personenbeförderung, Ausflug, Busverkehr, Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, Kraftomnibusverkehr, Verkehrszentralregister, Kaffeefahrt, Omnibusverkehr, Gelegenheitsverkehr, Ferienreise, Kraftomnibus, Busunternehmen, Bus, Personenbeförderung, Busfahrten, Kaffeefahrten, Kraftomnibusgenehmigung, Kraftomnibusse, Personenbeförderung, Reiseunternehmen, Unterwegsbedienungsverbot, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Ferienziel-Reisen, Mietomnibus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English