Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.3 - Meldewesen, Wahlen, Brandschutzverwaltung, Versicherungen
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 14.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-64
Telefon: 06163 708-65
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: tgoerdel@hoechst-i-odw.de
E-Mail: wklein@hoechst-i-odw.de
Kontaktperson
Herr Werner Klein
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Fax: 06163 708-32
Telefon Festnetz: 06163 708-64
E-Mail: wklein@hoechst-i-odw.de
Frau Tamara Gördel
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Telefon Festnetz: 06163 708-65
Fax: 06163 708-32
E-Mail: tgoerdel@hoechst-i-odw.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung