Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.3 - Meldewesen, Wahlen, Brandschutzverwaltung, Versicherungen
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 14.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-64
Telefon: 06163 708-65
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: tgoerdel@hoechst-i-odw.de
E-Mail: wklein@hoechst-i-odw.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung