Ehrungen für Lebensretter Verleihung

    Ehrungen für Lebensretter

    Bild: Hessische Rettungsmedaille und Bandschnalle der Rettungsmedaille (links), Hessische Medaille für Zivilcourage (rechts).
    Bild: Hessische Rettungsmedaille und Bandschnalle der Rettungsmedaille (links), Hessische Medaille für Zivilcourage (rechts).

    © Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Zur Würdigung vorbildlichen Verhaltens wurden die folgenden Auszeichnungen gestiftet:

    • Hessische Rettungsmedaille
    • Hessische Medaille für Zivilcourage
    • Öffentliche Belobigung

    Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er hierfür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.
     

    Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet hat und hierbei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie oder ihn bestanden haben, kann sie oder er seit 2009 mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.

    Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, erfolgt eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde.
     

    Zuständigkeit

    Eine Anregung zur Auszeichnung einer Rettungstat kann formlos an die Hessische Staatskanzlei erfolgen.

    Ansprechpartner

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Höchst i. Odw. - Sekretariat

    Adresse

    Postanschrift

    Montmelianer Platz 4

    64739 Höchst i. Odw.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06163 708-11

    Telefax: 06163 708-32

    E-Mail: info@hoechst-i-odw.de

    E-Mail: urinnert@hoechst-i-odw.de

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die Anregung sollte eine möglichst genaue Schilderung der Rettungstat und persönliche Angaben zu dem oder der Retterin beinhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Rettungstat sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag an den örtlich zuständigen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage der erforderlichen Berichte entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung der Auszeichnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 05.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auszeichnung, HStK, Ehrung, Lebensretter, Rettungsmedaille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English