Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Beschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Zuständigkeit

    • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 6906-0

    Telefax: +49 611 6906-140

    E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.4 - Allg. Bauverwaltung, Beitragsrecht, Bauantragswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Montmelianer Platz 4

    64739 Höchst i. Odw.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06163 708-50

    Telefon: 06163 708-52

    Telefax: 06163 708-32

    E-Mail: jschulz-stein@hoechst-i-odw.de

    E-Mail: rsteinkoenig@hoechst-i-odw.de

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Hausanschrift

    Helmholtzstraße 1-3

    Postfach

    64711 Erbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 4.1 - Bauleitplanung, Grundstücksmanagement

    Adresse

    Postanschrift

    Montmelianer Platz 4

    64739 Höchst i. Odw.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06163 708-50

    Telefax: 06163 708-32

    E-Mail: rsteinkoenig@hoechst-i-odw.de

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    archäologische Flächendenkmale, Kulturdenkmale, Bodendenkmale, Baudenkmale, Kunstdenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, städtebauliche Denkmalpflege, Denkmalbuch, archäologische Kulturdenkmale, Kleindenkmale, Kulturlandschaften, Gartendenkmalpflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English