Abfallbeseitigungsanlage Zulassung

    Abfallentsorgungsanlagen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Beschreibung

    Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallentsorgungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Dies können beispielsweise Abfallsortieranlagen, Abfallumschlagsanlagen, Kompostierungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen oder Abfalllager sein.

    Diese Anlagen haben eine besondere Umweltrelevanz. Sie dürfen erst errichtet und betrieben werden, wenn hierfür eine Genehmigung nach dem "Bundes-Immissionsschutzgesetz /BImSchG" erteilt wurde. Für welche Anlagen dies gilt, ist im Anhang unter Nummer 8 der "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, 4. BImSchV" abschließend festgelegt. Alle anderen Abfallentsorgungsanlagen, mit Ausnahme von Deponien, bedürfen lediglich einer baurechtlichen Genehmigung. Deponien sind im Hessen-Finder als eigenständige Leistung aufgeführt.

    Die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Hessen wird im "Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG/Durchführung von Genehmigungsverfahren" dargestellt. Das Verfahrensbuch beschreibt den Verfahrensablauf, bietet Hilfestellung in Fragen der Verfahrensführung und dient als Informationsquelle bei spezifischen Verfahrensfragen.
     

    Zuständigkeit

    In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Hier werden Sie umfassend darüber beraten, was zu beachten ist und welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen.
     

    Für reine Baugenehmigungsverfahren hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein "Merkblatt immissionsschutzrechtliche Belange bei Bauvorhaben" herausgebracht, das erste Hinweise beinhaltet, was aus Sicht des Immissionsschutzes bei Bauvorhaben zu beachten ist.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 815-0

    Telefax: +49 611 815-1941

    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindevorstand Fränkisch-Crumbach - Abfallentsorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rodensteiner Straße 8

    64407 Fränkisch-Crumbach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Pretlackstraße
    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fränkisch-Crumbach Kirche
      Linien:
      • Bus: Linie 10.1
      • Bus: Linie 693
    • Haltestelle: Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
      Linien:
      • Bus: Linie X69

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06164 9303-0

    Telefax: 06164 9303-93

    E-Mail: gemeinde@fraenkisch-crumbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 42.2 - Abfallwirtschaft - Anlagen

    Adresse

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-8701

    Version

    Technisch geändert am 31.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Das HMUKLV hat dazu Formulare entwickelt, die vom Antragsteller auszufüllen sind.

    Die Formulare für die "Antragsunterlagen in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -Land Hessen" finden Sie als Download auf der Homepage des HLNUG unter dem Pfad Startseite/Luft/Downloads/Downloads-Genehmigungsverfahren. In der den Formularen vorangestellten "Anleitung" wird nochmals ausführlich dargestellt, was neben den Formularen an Unterlagen vorgelegt werden muss wie z. B. Beschreibungen des Vorhabens, Lagepläne und weitere Unterlagen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen sind. Ein Genehmigungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig sind und allen inhaltlichen Anforderungen entsprechen.

    Grundsätzlich empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme des Antragstellers mit der zuständigen Genehmigungsbehörde. Bereits vor der Einreichung der Antragsunterlagen sollte der Antragsteller das Angebot zu Beratungsgesprächen nutzen, um vorab Art und Umfang der Unterlagen, den Ablauf des Genehmigungsverfahrens, die rechtlichen Grundlagen und einzelfallspezifische Fragen zu klären. Damit kann eine erhebliche Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens erreicht werden.

    Bei reinen Bauvorhaben empfiehlt es sich, zum Beratungsgespräch die ausgefüllte "Checkliste Bauvorhaben" mitzubringen, die Angaben über möglicherweise von dem geplanten Vorhaben ausgehende Emissionen beinhaltet.

     

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid beinhaltet immer auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit werden Betroffene über die Möglichkeit der Klageerhebung sowie über Frist, Form und Inhalt der Klage und die Adresse des zuständigen Verwaltungsgerichts informiert. Nähere Informationen sind der Verwaltungsgerichtsordnung zu entnehmen.

    Fristen

    Für die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind gesetzlich Fristen vorgegebenen. Für die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen nach Eingang des Antrages ist ein Zeitraum von maximal einem Monat vorgesehen. Die Zeit wird unterbrochen, wenn Unterlagen fehlen.

    Bearbeitungsdauer

    Nach der Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen dauert das eigentliche Genehmigungsverfahren in der Regel zwischen 3 und 7 Monaten, abhängig davon, ob es veröffentlicht werden muss oder nicht.

    Kosten

    Die Berechnung der Gebühren und Auslagen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in Hessen erfolgt gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des HMUKLV. Die Gebühren berechnen sich anteilig entsprechend der Höhe der Investitionskosten des geplanten Vorhabens.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Umfassende Informationen zum Genehmigungsverfahren erhalten Sie auf den Homepages der Regierungspräsidien  Darmstadt, Gießen und Kassel
     

    Bemerkungen

    Die Errichtung und der Betrieb von Deponien bedürfen einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
     

    • Deponien:
      (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reststoffverwertungsanlage, Umweltschutz, Immissionsschutz, Abfall, Müll, Entsorgung, Deponie, Umwelt, Müllentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English