Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

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    Ansprechpartner

    Gemeindevorstand Fränkisch-Crumbach - Bauamt / Umwelt und Landwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rodensteiner Straße 8

    64407 Fränkisch-Crumbach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Pretlackstraße
    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fränkisch-Crumbach Kirche
      Linien:
      • Bus: Linie 10.1
      • Bus: Linie 693
    • Haltestelle: Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
      Linien:
      • Bus: Linie X69

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06164 9303-0

    Telefax: 06164 9303-93

    E-Mail: gemeinde@fraenkisch-crumbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege

    Adresse

    Postanschrift

    Helmholtzstraße 1

    Postfach

    64711 Erbach

    Formulare

    Eingriffe in Natur und Landschaft

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Landschaftsbestandteil, Ausnahmegenehmigung, Baum, Artenschutz, Schnitt, Fällen, Bäume, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English