Wilder Müll Entsorgung

    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Erbach - Stadtpolizei

    Adresse

    Postanschrift

    Jahnstraße 31

    Postfach

    64711 Erbach

    Postanschrift

    Neckarstraße 3

    Postfach

    64711 Erbach

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 14:00 Uhr 

    Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr 

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr  und 13:30 - 17:30 Uhr

    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06062 64-245

    Telefax: 06062 64-266

    E-Mail: stadtpolizei@erbach.de

    Kontaktperson

    • Herr Sascha Bender
      Postanschrift

      Jahnstraße 31

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-245

      E-Mail: stadtpolizei@erbach.de

    • Frau Renate Frieß
      Postanschrift

      Jahnstraße 31

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-240

      E-Mail: stadtpolizei@erbach.de

    • Herr Michael Hofmann
      Postanschrift

      Jahnstraße 31

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-244

      E-Mail: stadtpolizei@erbach.de

    • Frau Ariane Lutz
      Postanschrift

      Jahnstraße 31

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-247

      E-Mail: stadtpolizei@erbach.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrrad ohne Räder, Autowrack, Elektromüll, Müllabfuhr, herrenlose Räder, herrenlose Fahrräder, Bauschutt, alte Fahrräder, Unrat, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Waschmaschine, Sperrmüll, kaputtes Fahrrad, Müllkippe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de