Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit

    Beschreibung

    Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler - vor allem Schulanfänger - sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln - auch als Fußgänger - beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen.

    In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.

    Ansprechpartner

    Stadt Erbach - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Jahnstraße 31

    Postfach

    64711 Erbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06062 64-243

    Telefax: 06062 64-266

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@erbach.de

    Kontaktperson

    • Frau Jacqueline Kraatz
      Postanschrift

      Jahnstraße 31

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-243

      E-Mail: stadtpolizei@erbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verkehrserziehung in der Schule findet statt in Kooperation mit der Landesverkehrswacht Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH). Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulwegsicherung, HKM, Sicherheit, Schulwegsicherheit, Schülerbeförderung, Mobilitätsbildung, Verkehrserziehung, Schule, Schulweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English