Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Erbach - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Jahnstraße 31

    Postfach

    64711 Erbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06062 64-243

    Telefax: 06062 64-266

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@erbach.de

    Kontaktperson

    • Frau Jacqueline Kraatz
      Postanschrift

      Jahnstraße 31

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-243

      E-Mail: stadtpolizei@erbach.de

    Formulare

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Kontaktperson

    • Straßenverkehrsbehörde
      Postanschrift

      Michelstädter Str. 12

      64711 Erbach

      Eingang über die Straße "An der Zentlinde" (überdachter Vorbau)

      Telefon Festnetz: 06062 70-3131

      E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@odenwaldkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Veranstaltung, Volksfest, Kerb, Umzug, Umzüge, Fastnacht, Genehmigung, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de