Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Erbach - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Neckarstraße 3

    64711 Erbach

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 14.00 Uhr
    Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
    Freitag 08.00 - 12.00

    Sonstige Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@erbach.de

    E-Mail: ordnungsamt@erbach.de

    Kontaktperson

    • Frau Nadine Neumeuer
      Postanschrift

      Neckarstraße 3

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-273

      E-Mail: buergerservice@erbach.de

    • Frau Birgit Zeller
      Postanschrift

      Neckarstraße 3

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-274

      E-Mail: buergerservice@erbach.de

    • Frau Sabine Sommer
      Postanschrift

      Neckarstraße 3

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 64-275

      E-Mail: buergerservice@erbach.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Reiseausweis, Ausweis, Reisepass, Vorläufiger Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de