Bewachung Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Einheitlicher Ansprechpartner:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Vorzimmer - Bürgerbüro - Eidenmüller
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag,Dienstag von 08:00-12:00 Uhr / 13:30-15:30 Uhr Mittwoch von 08:00-12:00 Uhr Donnerstag von 08:00-12:00 Uhr / 13:30-18:00 Uhr Freitag von 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06063 9599-55
E-Mail: ursula.eidenmueller@brombachtal.de
Kontaktperson
Frau Ursula Eidenmüller
Internet
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Bewachungsverordnung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- 6. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 05.06.2018:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen