Kraftfahrzeug Zulassung bei HalterwechselOnline erledigen

    Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)

    Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.

    Die Ummeldung Ihres bereits zugelassenen Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

    • Hauptwohnsitz,
    • Betriebssitz oder
    • Ihre Niederlassung haben.

    Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

    Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

    Hinweis: Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns: Online-Terminreservierung   oder Telefonnummer:  06062 70-315 oder
    E-Mail: zulassungsbehoerde@odenwaldkreis.de    

    Online-Dienst

    Online-Zulassung (Kfz)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

    Zuständigkeit

    Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Kontaktperson

    Formulare

    Vollmacht für die Zulassungsstelle
    Sepa-Mandat Zulassung

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Vorzimmer - Bürgerbüro - Eidenmüller

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 59

    64753 Brombachtal

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag,Dienstag von 08:00-12:00 Uhr / 13:30-15:30 Uhr Mittwoch von 08:00-12:00 Uhr Donnerstag von 08:00-12:00 Uhr / 13:30-18:00 Uhr Freitag von 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06063 9599-55

    E-Mail: ursula.eidenmueller@brombachtal.de

    Kontaktperson

    • Frau Ursula Eidenmüller

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

    Achtung: Sie müssen in der Regel weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung mit Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundesland. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde nach.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Onlineverfahren möglich: ja, über das Online-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Persönliche Antragstellung: 

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen. 
    • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. 
    • Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen. 
      • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde 
    • Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. 
    • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. 

    Onlineverfahren: 

    • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf. 
    • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. 
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein. 
    • Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
    • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden: 
      • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. 
      • Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. 
      • Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
      • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit. 
      • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
    • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
      • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
      • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post. 
      • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen. 

    Fristen

    Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel keine

    Kosten

    Je nach Umfang des Zulassungsvorgangs unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 14.11.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Kfz-Händler, Transporter, Autohaus, Vorführbefreiung, Neuwagen, ummelden, Halterwechsel, Kraftfahrzeug umschreiben, KFZ ummelden, Kfz-Ummeldung, Kraftfahrzeug abmelden, Autoummeldung, Fahrzeugschein, Pkw, Gebrauchtwagen, Anmeldung, Lkw, Vollmacht, Umschreibung, Zulassungsbezirk, Zulassungswesen, Umkennzeichnung, Auto, Motorrad, Fahrzeugbrief, Autohändler, Kfz, Zulassungsbescheinigung, Sicherungsübereignung, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Fahrzeuganmeldung, Kaufvertrag, KFZ Ummeldung, Autoverkauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English