Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Vorzimmer

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 59

    64753 Brombachtal

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag,Dienstag von 08:00-12:00 Uhr / 13:30-15:30 Uhr Mittwoch von 08:00-12:00 Uhr Donnerstag von 08:00-12:00 Uhr / 13:30-18:00 Uhr Freitag von 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06063 9599-35

    Telefon: 06063 9599-0

    Telefax: 06063 9599-99

    E-Mail: vorzimmer@brombachtal.de

    E-Mail: katrin.rupprecht@brombachtal.de

    Kontaktperson

    • Frau Barbara Klein-Weber
    • Frau Katrin Rupprecht

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Vorzimmer - Bürgerbüro - Eidenmüller

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 59

    64753 Brombachtal

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag,Dienstag von 08:00-12:00 Uhr / 13:30-15:30 Uhr Mittwoch von 08:00-12:00 Uhr Donnerstag von 08:00-12:00 Uhr / 13:30-18:00 Uhr Freitag von 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06063 9599-55

    E-Mail: ursula.eidenmueller@brombachtal.de

    Kontaktperson

    • Frau Ursula Eidenmüller

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlleiter, Wahllokal, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Stimmzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English