Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Breuberg - Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt)
Adresse
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Montag und Dienstag 13:30 bis 15 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags nachmittags geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6163 709-0
Telefax: +49 6163 70919
E-Mail: buergerbuero@breuberg.de
E-Mail: einbuergerung@breuberg.de
Kontaktperson
Frau L. Heckler
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
E-Mail: buergerbuero@breuberg.de
Telefon Festnetz: 06163 709-32
E-Mail: heckler@breuberg.de
E-Mail: wahlen@breuberg.de
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Hinweise für Breuberg: Spezielle Hinweise für Stadt Breuberg
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung