Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesOnline erledigen

    Nebenwohnung abmelden

    Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Ansprechpartner

    Stadt Breuberg - Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt)

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 2-4

    64747 Breuberg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
    Montag und Dienstag 13:30 bis 15 Uhr
    Donnerstag 13:30 bis 17:30 Uhr
    mittwochs und freitags nachmittags geschlossen
    Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 6163 709-34

    Telefon: +49 6163 709-39

    Telefax: +49 6163 70919

    E-Mail: buergerbuero@breuberg.de

    E-Mail: einbuergerung@breuberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Hinweise für Breuberg: Nebenwohnung abmelden

    Voraussetzungen

    • Auszug aus einer Nebenwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English