Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Hinweise für Breuberg: Gehwegschäden

    Ansprechpartner

    Stadt Breuberg - Bau- und Liegenschaftsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 2-4

    64747 Breuberg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
    Montag und Dienstag 13:30 bis 15 Uhr
    Donnerstag 13:30 bis 17:30 Uhr
    mittwochs und freitags nachmittags geschlossen
    Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 6163 709-0

    Telefax: +49 6163 709-55

    E-Mail: bauverwaltung@breuberg.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English