Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Stadt Breuberg - Steuerverwaltung
Adresse
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
Postfach
64747 Breuberg
Öffnungszeiten
Einen Großteil Ihrer Anliegen bearbeiten wir aktuell per E-Mail. Sollten Sie einen persönlichen Termin benötigen, rufen Sie bitte an.
Kontakt
Telefon: 06163 709-0
E-Mail: steuerverwaltung@breuberg.de
Kontaktperson
Frau Zang
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
Telefon Festnetz: 06163 709-53
Fax: 06163 709-66
E-Mail: zang@breuberg.de
E-Mail: steuerverwaltung@breuberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
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