Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Beschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Brensbach - Sozial- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor der Verwaltung
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06161 809-0
Telefax: 06161 809-31
E-Mail: info@brensbach.de
Kontaktperson
Frau Sandra Petry
Telefon Festnetz: 06161 809-16
E-Mail: spetry@brensbach.de
Internet
Gemeinde Brensbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor der Verwaltung
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06161 809-0
Telefax: 06161 809-31
E-Mail: info@brensbach.de
Kontaktperson
Frau Sina Charis Pfeil
Telefon Festnetz: 06161 809-15
E-Mail: spfeil@brensbach.de
Herr Stephan Eisenhauer
Telefon Festnetz: 06161 809-23
E-Mail: seisenhauer@brensbach.de
Frau Birgit Hettich
Telefon Festnetz: 06161 809-36
E-Mail: bhettich@brensbach.de
Frau Sandra Petry
Telefon Festnetz: 06161 809-16
E-Mail: spetry@brensbach.de
Frau Christin Musial
Telefon Festnetz: 06161 809-17
E-Mail: cmusial@brensbach.de
Frau Aline Schönleber
Telefon Festnetz: 06161 809-11
E-Mail: aschoenleber@brensbach.de
Frau Pia Voland
Telefon Festnetz: 06161 809-33
E-Mail: pvoland@brensbach.de
Herr Volker Weigel
Telefon Festnetz: 06161 809-25
E-Mail: vweigel@brensbach.de
Herr Rainer Müller (Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 06161 809-13
E-Mail: bgm@brensbach.de
Frau Regina Baumgärtner
Telefon Festnetz: 06161 809-39
E-Mail: rbaumgaertner@brensbach.de
Frau Alina Bock
Telefon Festnetz: 06161 809-38
E-Mail: abock@brensbach.de
Frau Ingrid Prattinger
Telefon Festnetz: 06161 809-12
E-Mail: iprattinger@brensbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Geeignetheit, Geeignetheitsbescheinigung, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte