Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Brensbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Ezyer Straße 5

    64395 Brensbach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor der Verwaltung
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
    Donnerstag geschlossen
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06161 809-0

    Telefax: 06161 809-31

    E-Mail: info@brensbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stadtreinigung, Schnee räumen, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schmutz, Glatteis, Schneeräumung, Winterdienst, Straße kehren, Müllabfuhr, Reinigung, Straßenreinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English