Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Brensbach - Sozial- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ezyer Straße 5

    64395 Brensbach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor der Verwaltung
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
    Donnerstag geschlossen
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06161 809-0

    Telefax: 06161 809-31

    E-Mail: info@brensbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Kontaktperson

    • Straßenverkehrsbehörde
      Postanschrift

      Michelstädter Str. 12

      64711 Erbach

      Eingang über die Straße "An der Zentlinde" (überdachter Vorbau)

      Telefon Festnetz: 06062 70-3131

      E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@odenwaldkreis.de

    Formulare

    Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung eines Containers im öffentlichen Straßenraum

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Brensbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Ezyer Straße 5

    64395 Brensbach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor der Verwaltung
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
    Donnerstag geschlossen
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06161 809-0

    Telefax: 06161 809-31

    E-Mail: info@brensbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Plätze, Warenstand, Werbestand, Sondernutzungserlaubnis, Landesstraßen, Kreisstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Informationsstand, Gerüst, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Verkaufsstand, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Bundesstraßen, Straßen, Gerüst aufstellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de