Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Brensbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor der Verwaltung
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06161 809-0
Telefax: 06161 809-31
E-Mail: info@brensbach.de
Kontaktperson
Frau Sina Charis Pfeil
Telefon Festnetz: 06161 809-15
E-Mail: spfeil@brensbach.de
Herr Stephan Eisenhauer
Telefon Festnetz: 06161 809-23
E-Mail: seisenhauer@brensbach.de
Frau Birgit Hettich
Telefon Festnetz: 06161 809-36
E-Mail: bhettich@brensbach.de
Frau Sandra Petry
Telefon Festnetz: 06161 809-16
E-Mail: spetry@brensbach.de
Frau Christin Musial
Telefon Festnetz: 06161 809-17
E-Mail: cmusial@brensbach.de
Frau Aline Schönleber
Telefon Festnetz: 06161 809-11
E-Mail: aschoenleber@brensbach.de
Frau Pia Voland
Telefon Festnetz: 06161 809-33
E-Mail: pvoland@brensbach.de
Herr Volker Weigel
Telefon Festnetz: 06161 809-25
E-Mail: vweigel@brensbach.de
Herr Rainer Müller (Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 06161 809-13
E-Mail: bgm@brensbach.de
Frau Regina Baumgärtner
Telefon Festnetz: 06161 809-39
E-Mail: rbaumgaertner@brensbach.de
Frau Alina Bock
Telefon Festnetz: 06161 809-38
E-Mail: abock@brensbach.de
Frau Ingrid Prattinger
Telefon Festnetz: 06161 809-12
E-Mail: iprattinger@brensbach.de
Internet
Formulare
Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
- Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.
Unterstützende Institutionen
Deutsche Post Renten Service
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022
Stichwörter
Lebensbescheinigung, Einwohnermeldeamt, Rentenversicherung