Versammlung Bestätigung

    Öffentliche Versammlung: anmelden

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad König - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßplatz 3

    Postfach

    64732 Bad König

    Kontaktperson

    • Frau Christiane Kees
      Postanschrift

      Schloßplatz 3

      64732 Bad König

      Telefon Festnetz: 06063 5009-22

      E-Mail: kees@stadt.badkoenig.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt)

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Kontaktperson

    Formulare

    Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel (§ 14 Versammlungsgesetz)

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Öffentliche Versammlung: anmelden

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, zur Vereinfachung können Sie jedoch den eingestellten Vordruck verwenden. Folgende Informationen müssen angegeben werden:

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Demonstrationen, Demonstration, Aufzüge, Ansammlung, Auflauf, Zusammenkunft, Treffen, Öffentliche Versammlung, Forum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de