Antrag Kurzzeitkennzeichen GenehmigungOnline erledigen

    Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Probe-oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung.

    Kurzzeitkennzeichen werden zugeteilt, wenn

    • das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
    • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
    • das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.

    Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind in folgenden Fällen möglich:

    • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; ebenso Rückfahrten.
    • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

    Das Kurzzeitkennzeichen wird für höchstens 5 Tage zugeteilt. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt.  Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

    Möchten Sie die Kurzzeitkennzeichen für Fahrten in ein anderes Land nutzen, , klären Sie bitte unmittelbar mit der zuständigen Auslandsvertretung, ob in Ihrem Zielland das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert wird.

    Der Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen

    Wenn keine Hauptuntersuchung (TÜV) vorliegt, ist die Kfz-Zulassungsstelle zuständig, in deren Bereich sich der Standort des Fahrzeuges befindet.

    Online-Dienst

    Antrag Kurzzeitkennzeichen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem bzw. der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, sofern das Fahrzeug dieser unterliegt, ist anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • Nachweis des Bedarfs
    • Fahrzeugschein im Original

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen

    Inhalt der Landesleistung

    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, sofern das Fahrzeug dieser unterliegt, ist anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • Fahrzeugpapiere (Original oder Kopie)

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der Zulassungsbehörde nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt derzeit 12,80 Euro.

    Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.

    Bemerkungen

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 03.07.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Prüfungsfahrt, Kurzzeitkennzeichen, Fahrzeugüberführung, Überführungsfahrt, Probe- und Überführungsfahrten, Probefahrt, Prüfungs-, Tageszulassung, Händlerkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English