Verpflichtungserklärung EntgegennahmeOnline erledigen

    Verpflichtungserklärung abgeben

    Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

    Beschreibung

    Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

    Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

    Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

    Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

    Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Verpflichtungserklärung abgeben

    Die Gültigkeitsdauer des Dokuments beträgt 6 Monate ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die Ein- und Ausreise stattfinden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung

    ID: L100001_400671604

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Organisation und IT

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Kontaktperson

    • Service Team Verpflichtungserklärung
      Postanschrift

      Michelstädter Str. 12

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 70-0

      E-Mail: ve@odenwaldkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Personalausweis mit OnlineAusweisfunktion (für Online-Abgabe)
    • eIDKarte (für Online-Abgabe)
    • Aufenthaltstitel
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (für OnlineAbgabe)
    • Bei Vertretung: Vollmacht
    • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
    • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
    • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister

    Hinweise für Odenwaldkreis: Verpflichtungserklärung abgeben

    1) Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bzw. Online-Erfassung

    • Vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt und unterschrieben.
    • Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) angeben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.  

    2) Erklärung zur Abgabe eine Verpflichtungserklärung bzw. Online-Bestätigung

    • Bevor Sie sich zur Abgabe der Verpflichtungserklärung entschließen, sollten Sie diese Erklärung unbedingt gründlich gelesen haben.
    • Von Ihnen und gegebenenfalls von Ihrem Ehepartner, unterschrieben 

    3) Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses und ggf. Ihres Aufenthaltstitels.

    • Falls verfügbar, auch eine Kopie des Reisepasses/der Reisepässe Ihrer Verpflichtungsnehmer/Verpflichtungsnehmerin. 

    4) Einkommensnachweise

    a. Wenn Sie Angestellte/r oder Arbeitnehmer/in sind:

    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (ggf. auch von Ihrem Ehepartner samt einer Vollmacht).
    • Sie können eine Verpflichtungserklärung in der Regel nur abgeben, wenn Sie sich nicht in der Probezeit befinden oder Ihr Arbeitsvertrag in Kürze endet.

    b. Wenn Sie Selbständig oder Freiberuflich sind:

    Einkommensbescheinigung für Selbständige, mit Angaben zu Ihren Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit. Ein durchschnittliches Einkommen der letzten 6 Monate (nach Abzug von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen, Altersversorgung etc.) wird als Nachweis benötigt. Diese muss von einem Steuerberater ausgefüllt werden (mit Unterschrift und Stempel) und nicht älter als ein Monat sein.

    • ggf. Einkommensnachweis Ihres Ehepartners     

    d. Wenn Sie Mieteinahmen haben:

    • Mietvertrag/Mietverträge sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Eingang der Zahlung. 

    e. Wenn Sie Rente beziehen:

    • Aktueller Rentenbescheid/aktuelle Rentenbescheide
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Eingang der Zahlung.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Persönliches Erscheinen ist bei schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
    • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes abgeben.
    • Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
      • an Ihrem Hauptwohnsitz oder
      • dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben.
    • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Verpflichtungserklärung abgeben

    • Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt (nicht mehr als 90 Tage) in Deutschland geplant.

      Mit einem Kurzaufenthalts-Visum (Kategorie C-Schengen Visum) kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage in Deutschland bleiben. Es umfasst unter anderem private Besuche und touristische Reisen.  

    • Sie wohnen im Odenwaldkreis und sind hier gemeldet. 
      Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises z.B. Darmstadt, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ausländerbehörde.                                                                                                                                                                                                                         
    • Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union/des  Europäischen Wirtschaftsraums, oder Sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitel (z.B. eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis).                                                                                                                                                     
    • Ihr Aufenthaltstitel muss genauso lange gültig sein wie die abgegebene Verpflichtungserklärung (6 Monate). 
      Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung ist nicht ausreichend.  

    • Sie haben genügend eigenes Einkommen, um sich finanziell zu verpflichten.
      Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung setzt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einladers voraus. Ob Sie in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen, wird bei einer Bonitätsprüfung festgestellt. Hierbei müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen.
      Die Höhe des erforderlichen Nettoeinkommens ist abhängig von der Zahl der Familienangehörigen, denen Sie auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewähren (z.B. Ehepartner, Kinder). Reicht Ihr Einkommen allein nicht aus, können sich Ehegatten zusammen verpflichten.
      Die folgenden Unterlagen müssen zusätzlich vom Ehepartner eingereicht werden:
      Die letzten drei Monate Gehaltsabrechnungen, Kopie des Personalausweises oder eines Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung; eines ausländischen Reisepasses mit eAt sowie eine Einverständniserklärung.

    Hinweise zum Einkommen

    Eine Verpflichtungserklärung kann nur dann abgegeben werden, wenn der Antragsteller die übernommene Verpflichtung aus seinem eigenen Einkommen im Bundesgebiet bestreiten kann.  

    Geprüft werden, ob Sie als Gastgeberin/Gastgeber über ein ausreichend pfändbares Einkommen verfügen (Ihr Gehalt muss hoch genug sein, so dass notfalls ein ausreichender Betrag gepfändet werden kann).  

    In dieser Hinsicht werden insbesondere die Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. Zivilprozessordnung, (ZPO) berücksichtigt. Hierbei können nur Gehaltsbestandteile berücksichtigt werden, die einer Pfändung zugänglich sind. Unpfändbare Bezüge, z.B. Kindergeld, Stipendien, Pflegegeld und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) oder Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe bzw. Grundsicherung) können nicht angerechnet werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (soweit statthaft) beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der beziehungsweise des Erklärenden nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen worden ist.  

    Verfahrensablauf

    Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.

    Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:

    • Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
    • Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen.
    • Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
    • Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
    • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
    • Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
    • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
    • Das Verfahren ist damit beendet.
    • Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

    Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:

    • Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:
      • 1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung)
      • 2. Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung)

    Wenn Sie das Verfahren vollständig elektronisch abwickeln (1):

    • Sie lesen sorgfältig die Informationen
    • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
    • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
    • Öffnen das Onlineformular und melden sich am Nutzerkonto Bund an, wenn Sie eine natürliche Person sind und die Erklärung als Privatperson abgeben möchten.
    • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels der jeweils aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises, Ihrer ID-Karte (EU-Angehörige) oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
    • Sie melden sich am Organisationskonto an, wenn Sie die Erklärung als Vertretung einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation abgeben möchten und eine Vertretungsvollmacht haben.
    • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels des ELSTER-Zertifikats Ihres Unternehmens oder Vereins.
    • Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch in das Formular übernommen.
    • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
    • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
    • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
    • Als Vertretung für ein Unternehmen, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
    • Sie wählen aus, ob Sie die Urkunde per Post zugestellt haben möchten oder die Urkunde persönlich bei der Ausländerbehörde abholen möchten.
    • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr und bei gewünschter Zustellung per Post die Postgebühren.
    • Sie klicken auf "Absenden".
    • Sie haben rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben.
    • Die Ausländerbehörde übermittelt Ihnen die Urkunde in Papierform postalisch.
    • Das Verfahren ist beendet.
    • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

    Wenn Sie das Verfahren teilweise elektronisch abwickeln (Online-Vorbereitung) (2):

    • Sie lesen sorgfältig die Informationen.
    • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde
    • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
    • Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
    • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
    • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
    • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
    • Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
    • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
    • Sie klicken auf "Absenden".
    • Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
    • Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
    • Das Verfahren ist beendet.
    • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Stunden (Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung ab. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel nicht mehr als zwei Wochen.)

    Hinweise für Odenwaldkreis: Verpflichtungserklärung abgeben

    Bei Vorlage vollständiger Unterlagen, beträgt diese in der Regel ca. 7 bis 10 Werktage. Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer höheren Anzahl von Anträgen, diese Arbeitszeit vor den Hauptreisezeiten verlängert werden kann.

    Kosten

    Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.

    Zahlungsweise: SEPA-Überweisung Gegebenenfalls zusätzlich: Visa Electron in Europa: Gebühr 29.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.: Gebühr 8.45 EUR

    Hinweise für Odenwaldkreis: Verpflichtungserklärung abgeben

    Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€ (Zahlung per Vorkasse)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Verpflichtungserklärung abgeben

    Sie müssen persönlich vorbeikommen, um Ihre Verpflichtungserklärung abzuholen. Da es sich um eine selbstschuldnerische Erklärung handelt, muss Ihre Unterschrift vor Ort beglaubigt werden. Sie können sich hierbei nicht von Ihrem Ehepartner oder sonstige Verwandte/Bekannte vertreten lassen (auch nicht durch Vorlage eine Vollmacht).

    Nach der Abholung: Das Original der Verpflichtungserklärung muss an den Ausländer weitergeleitet werden, der das Visum beantragt und die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) vorlegt.

    Eine Durchschrift der Verpflichtungserklärung verbleibt als ggf. vollstreckbarer Titel bei der Ausländerbehörde des Odenwaldkreises.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 25.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Drittstaatsangehörige, Gesicherter Lebensunterhalt, Erteilung Aufenthaltstitel, Haftung, Visumsantrag, Verpflichtungserklärung, Aufenthaltsgesetz, Ausländerbehörde, Aufenthalt in Deutschland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de