Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Beurkundung

    Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, dass ihnen vorgeschlagene Kind anzunehmen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie ein Ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenes Kind annehmen wollen, müssen Sie dies öffentlich beurkunden lassen. Damit verpflichten Sie sich, öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Kindes in den ersten sechs Jahren aufgewandt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenes Kind annehmen wollen, müssen Sie dies mit einer Erklärung gegenüber dem Jugendamt öffentlich beurkunden lassen.

    Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Adoptionsbewerber die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes  vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes an für die Dauer von sechs Jahren zu tragen. Bei einer Inobhutnahme des Kindes sind die Adoptionsbewerber verpflichtet die öffentlichen Mittel zu erstatten. Dies umfasst sämtliche öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt, einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Kindes beruhen. Die Verpflichtung endet, wenn die Adoption mit der Annahme des Kindes abgeschlossen ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamtes.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Allgemeiner Sozialer Dienst (Jugendamt)

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Hausanschrift

    Nees-von-Esenbeck-Straße 9-11

    Postfach

    64711 Erbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Die Adoptionsbewerber müssen bereits das Anerkennungsverfahren als Adoptiveltern erfolgreich durchlaufen haben.
    • Eine Beratung zum Kindervorschlag muss stattgefunden haben.
    • Die Adoptionsbewerber müssen geschäftsfähig sein.
    • Die Adoptionsbewerber müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Andernfalls kann eine neutrale Person zur Übersetzung mitgebracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Nachdem die Adoptionsbewerber den Kindervorschlag der Auslandsvermittlungsstelle angenommen haben, wenden Sie sich zwecks Beurkundung an die örtlich zuständige Adoptionsstelle, die die Beurkundung vorbereitet und einleitet. 
    • Die tatsächliche Beurkundung findet vor einer Urkundsbeamtin oder einem Urkundsbeamten statt. 
    • Eine Abschrift wird an die Auslandsvermittlungsstelle übersandt, die sich um das weitere Verfahren und das Einreisevisum des Kindes kümmert. 
       

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 07.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Adoptionsverfahren, Internationale Adoption, Übernahme von Kosten, Bereiterklärung, Adoption, Adoptivpflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English