Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

    Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

    Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach  Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.

    Beschreibung

    Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege

    Adresse

    Postanschrift

    Helmholtzstraße 1

    Postfach

    64711 Erbach

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Wasserentnahmeentgeltgesetze der Länder

    Verfahrensablauf

    Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

    Kosten

    Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kreislaufkühlung, Geothermie, hocheffiziente KWK-Anlagen, Oberflächenwasser, Grundwasser, Entgeltpflicht, Wasserversorger, Durchlaufkühlung, Kosten, Verrechnung, Wasserentnahme, Messeinrichtung, Wasserpfennig, oberirdisches Gewässer, Entgeltsatz, Grundwasserentnahme, Wasserentnahmeentgelt, Wassercent, Brunnen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de