Hygieneuntersuchungen Durchführung

    Lebensmittelhygiene

    Beschreibung

    Hygiene ist beim Umgang mit Lebensmitteln oberstes Gebot! Unachtsamkeit in diesem Bereich kann zu ernsten Infektionskrankheiten (z.B. Salmonelleninfektionen) führen, die vor allem für Kleinkinder oder ältere Menschen lebensgefährlich werden können. Schnell kann auch ein sehr großer Personenkreis von einer Infektion betroffen sein.

    Hygienevorschriften gelten für alle, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen (z.B. Milcherzeuger, Metzgereien, Restaurants). Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, regelmäßig betriebseigene Hygienekontrollen durchzuführen. Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, die in Lebensmittelhygiene geschult wurden.

    Besonders strenge Hygienevorschriften müssen beim Umgang mit offenen und frisch zubereiteten Lebensmitteln eingehalten werden. Krankheitserreger können sich beispielsweise sehr leicht in Fleisch, Milchprodukten, Eiern, Speiseeis, Feinkostsalaten, Mayonnaisen, Saucen, Fischen oder in Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung (z.B. Sahnetorten) vermehren.

    Wenn Sie in konkreten Fällen (z.B. im Lebensmittelhandel, auf einem Straßenfest oder in einer Gaststätte) Zweifel haben, ob die Hygienevoraussetzungen eingehalten werden, oder wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, nachdem Sie etwas Bestimmtes gegessen haben, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung "Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde".

    Die Hygienebestimmungen für den Umgang mit Lebensmitteln umfassen die gesamte Lebensmittelkette und betreffen die folgenden Bereiche:

    • Futtermittelgewinnung und -anwendung
    • Tiergesundheit der Lebensmittel liefernden Tiere
    • Primärproduktion (Gewinnung der Lebensmittel durch den Landwirt, Fischereiwirt, Jäger etc.)
    • Betriebsstätten und -anlagen zur Verarbeitung von Lebensmitteln
    • Umgang mit Lebensmitteln
    • Personalhygiene (Infektionsschutz)

    Hinweis: Da die Bestimmungen des Hygienerechts sehr ausführlich sind, finden Sie hier nur beispielhafte Auszüge. Weitere Informationen zur Lebensmittelkette und dem Zusammenspiel von Lebensmittelunternehmern, Überwachungsbehörden und Verbrauchern können Sie beispielsweise im Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan  des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Betriebsstätten und -anlagen

    Betriebsstätten und dazugehörige Anlagen (z.B. Sanitäranlagen) müssen sauber, ausreichend belüftet und beleuchtet sein. Böden, Fenster und Arbeitsflächen müssen jederzeit leicht zu reinigen sein.

    Lebensmittel dürfen durch nichts nachteilig beeinflusst werden (z.B. durch Krankheits- oder Verderbniserreger, aber auch Gerüche, Staub oder Schädlinge). Offene Lebensmittel müssen vor Husten, Niesen, Staub und Ähnlichem geschützt werden (z.B. durch eine Abdeckung).

    Es müssen auch Einrichtungen vorhanden sein, mit denen jederzeit Geschirr und andere Geräte gereinigt oder gegebenenfalls desinfiziert werden können.

    Umgang mit Lebensmitteln

    Beim Umgang mit Lebensmitteln ist darauf zu achten, dass sie nicht nachteilig beeinflusst werden (z.B. durch mikrobielle Verunreinigung oder unhygienische Lagerbedingungen, etwa in unreinen Behältnissen). Das Personal hat die Bestimmungen der Personalhygiene einzuhalten.

    Alle Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen jederzeit sauber und unbeschädigt sein und dürfen diese nicht nachteilig beeinflussen.

    Bei Transportbehältern oder sonstigen Behältern zur Lagerung von Lebensmitteln ist darauf zu achten, dass diese die erforderliche Temperatur jederzeit halten können (z.B. beim Einfrieren oder Warmhalten von Lebensmitteln).

    Personalhygiene

    Das Personal muss die Anforderungen an die persönliche Hygiene und die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes einhalten, beispielsweise:

    • saubere und geeignete Arbeitskleidung (Kopfbedeckung beim Umgang mit unverpackten leichtverderblichen Lebensmitteln)
    • regelmäßiges Reinigen der Hände
      Die Hände müssen auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn, nach jedem Toilettenbesuch und nach dem Arbeiten mit rohem Fleisch, Fisch, Geflügel und Eiern gewaschen werden. Zum Abtrocknen müssen Einweghandtücher vorhanden sein.

    Es dürfen nur Personen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, die keine Krankheiten oder Anzeichen für solche Erkrankungen, die durch Lebensmittel übertragen werden können, haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Scheffelstraße 11

    Postfach

    64385 Reichelsheim (Odenwald)

    Kontakt

    Telefon: 06062 70-1202

    E-Mail: avv@odenwaldkreis.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine handwerkliche Brauerei-/Gasthausbrauerei
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Hofkäserei
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an ein Büfett oder eine Theke zur Selbstbedienung
    Lebensmittelhygiene - Requirements for a food salesroom
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an einen Kosmetikhersteller oder Kosmetikimporteur
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Schankwirtschaft mit Abgabe von ausschließlich nachbereiteten Speisen
    Lebensmittelhygiene - Identification of additives and genetically modified foods when sold loose
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Ausstattung eines Imbissstandes auf Vereins- und Straßenfesten
    Lebensmittelhygiene -
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Bäckerei / Konditorei, ihre Filialen und entsprechende Direktvermarkter
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine nicht-schlachtende Fleischerei
    Lebensmittelhygiene -
    Lebensmittelhygiene - Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln bei loser Abgabe
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an das Frittieren
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Abgabe von Speisen in einer Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung
    Lebensmittelhygiene - Kennzeichnung von Hühnereiern für die Abgabe an den Endverbraucher
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Herstellung von roheihaltigen Speisen
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Eisdiele
    Lebensmittelhygiene -
    Lebensmittelhygiene - Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen
    Lebensmittelhygiene - Identification of substances or products causing allergies or intolerances, for unpackaged food
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an einen Fleischereifilialbetrieb oder einen Fleischereiverkaufsraum
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an den hygienischen Umgang mit Sahneaufschlagmaschinen
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine handwerkliche Brauerei / Gasthausbrauerei
    Lebensmittelhygiene - Ticari mutfaklara, kantinlere vb. yerlere yönelik gereksinimler
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine bewegliche Verkaufseinrichtung (z.B. Imbisswagen)
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine etc.
    Lebensmittelhygiene - Merkblatt zur Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Hygiene bei der Wildbretgewinnung
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an einen Lebensmittelverkaufsraum
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine zugelassene Fleischerei mit Schlachthaus
    Lebensmittelhygiene - Eigenkontrollen der Betriebe
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an ein Fischgeschäft, eine Frischfischabteilung oder einen mobilen Fischverkaufswagen
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Herstellung von Hackfleisch
    Lebensmittelhygiene -
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine ortsfeste Verkaufseinrichtung
    Lebensmittelhygiene - Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln
    Lebensmittelhygiene - Kenntlichmachung von "Döner Kebab" und "ähnlichen" Erzeugnissen bei loser Abgabe
    Lebensmittelhygiene - Spirituosen
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Imkerei bzw. Direktvermarktung von Honig
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Herstellung von Marmeladen, Konfitüren, Fruchtaufstrichen und Weingelee für Selbstvermarkter
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine handwerkliche Kelterei
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Küchen- und Speiseabfallentsorgung
    Lebensmittelhygiene - Anforderungen an ein Käsefachgeschäft oder eine Käseverkaufsabteilung
    Lebensmittelhygiene - Requirements for a commercial kitchen, canteen etc.
    Lebensmittelhygiene - Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe auch:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.05.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lebensmittel, Verbraucherschutz, Lebensmittelrecht, Verbraucherwarnung, Verbraucherbeschwerde, Verbraucherinformation, Sauberkeit, Hygienevorschriften, bestrahlte Lebensmittel, Lebensmittelüberwachung, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelsicherheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English