Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Sulzbach (Taunus) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
Linien:- Bus: Linie Linie 253
- Regionalbahn: Linie RB 11
- S-Bahn: Linie S 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 7021-311
Telefon: 06196 7021-312
Telefon: 06196 7021-313
Telefax: 06196 7021-109
E-Mail: info@sulzbach-taunus.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlvorschlag, Landtagswahl, Wahlrechtsbescheinigung, Wahl, Wahlberechtigt, Wahlschein, Wahlleitung, Wahlgesetz