Versammlung Bestätigung

    Öffentliche Versammlung: anmelden

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sulzbach (Taunus) - Sicherheit und Ordnung / Bestattungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 11

    65843 Sulzbach (Taunus)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 253
      • Regionalbahn: Linie RB 11
      • S-Bahn: Linie S 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag keine Sprechstunde.

    Kontakt

    Telefon: 06196 7021-0

    Telefax: 06196 7021-109

    E-Mail: info@sulzbach-taunus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Demonstrationen, Demonstration, Aufzüge, Ansammlung, Auflauf, Zusammenkunft, Treffen, Öffentliche Versammlung, Forum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de