Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sulzbach (Taunus) - Sicherheit und Ordnung / Bestattungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 11

    65843 Sulzbach (Taunus)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 253
      • Regionalbahn: Linie RB 11
      • S-Bahn: Linie S 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag keine Sprechstunde.

    Kontakt

    Telefon: 06196 7021-0

    Telefax: 06196 7021-109

    E-Mail: info@sulzbach-taunus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Ggf. Handwerkskarte
    • Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbeangelegenheiten, Bescheinigung, Auslandstätigkeit, Gewerbeordnung, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Reisegewerbekarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de