Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Schwalbach am Taunus
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkdeck
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Parkdeck
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
Linien:- Bus: Linie 810, 812
- S-Bahn: Linie Linie S 3
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 804-0
Telefax: 06196 804-300
E-Mail: info@schwalbach.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden