Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Wohnsitz-Abmeldung

    Wichtig! Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von einer Woche im Voraus bzw. rückwirkend bei der Meldebehörde abzumelden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalbach am Taunus - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle im Rathaus.
    Die Hauptaufgaben sind das Melde- und Passwesen.
    Hier bekommen Sie auch Karten für städtische Veranstaltungen, verschiedene Formulare und Broschüren.
    Im Bürgerbüro können Sie außer mit Bargeld auch mit ec-Card und Geldkarte bezahlen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    Postfach 2710

    65824 Schwalbach am Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 18:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06196 804-0

    Telefax: 06196 804-300

    E-Mail: info@schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de