Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen ErteilungOnline erledigen

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Grabmale

    Zur Errichtung von Grabmalen, für sonstige Ausstattung oder deren Änderung ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Die Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Das Aufstellen eines üblichen Holzkreuzes ist zulässig.

    Es wird jährlich eine Standsicherheitsprüfung der ca. 2.000 Grabmale auf den Friedhöfen durchgeführt. Sollten Grabsteine nicht mehr sicher stehen, werden diese mit einem entsprechenden Hinweis-Aufkleber versehen und die Beanstandung wird dokumentiert. Die Friedhofsverwaltung kann Grabmale oder deren Teile, die umzustürzen drohen, oder Anzeichen der Zerstörung aufweisen, sichern, umlegen oder entfernen lassen, wenn die Nutzungsberechtigten die Gefahr nach Aufforderung innerhalb einer festgesetzten Zeit nicht beheben.

    Online-Dienst

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen

    ID: L100001_388325777

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Schwalbach am Taunus, Stadt - Bau- und Planungsamt

    Beschreibung

    Das Bau- und Planungsamt ist für die Stadt- und Entwicklungsplanung sowie für die verbindliche Bauleitplanung zuständig. Weiter fallen die Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen mit den Friedhöfen sowie die Verwaltung des städtischen Grundbesitzes in die Zuständigkeit des Bau- und Planungsamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    Postfach 2710

    65824 Schwalbach am Taunus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 15:00 bis 18:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06196 804-0

    Telefax: 06196 804-300

    E-Mail: info@schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Gärtner, Steinmetz, Grabmal errichten, Bildhauer, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English