Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Liederbach am Taunus - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr
Di 08:00-12:00 Uhr
Mi 09:00-12:00 und 15:00-19:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 30098-0
Telefax: 069 30098-35
E-Mail: info@liederbach-taunus.de
Kontaktperson
Herr Martin Schotte
Gemeinde Liederbach am Taunus
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 069 3009850
Telefax: 069 309835
E-Mail: info@liederbach-taunus.de
Kontaktperson
Frau Silke Schaller (Vorzimmer Bürgermeisterin)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Winterdienst, Schneeräumung, Gehwegreinigung, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Schmutz, Straße kehren, Kehrmaschine, Stadtreinigung, Glatteis, Reinigung