Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
-
zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
Nach Terminvereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
Nach Terminvereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06192 201-2222
Telefax: 06192 201-1892
E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
Internet
Gemeinde Liederbach am Taunus - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr
Di 08:00-12:00 Uhr
Mi 09:00-12:00 und 15:00-19:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 30098-0
Telefax: 069 30098-35
E-Mail: info@liederbach-taunus.de
Kontaktperson
Herr Klaus Boehnke
Herr Chris Reinhold (AMTSLEITER)
Herr Qadir Sarwar
Herr Martin Schotte
Gemeinde Liederbach am Taunus
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 069 3009850
Telefax: 069 309835
E-Mail: info@liederbach-taunus.de
Kontaktperson
Frau Silke Schaller (Vorzimmer Bürgermeisterin)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bebauung, Bauamt, Bebauungsplan, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Bauen, Erschließungsplan, Baugebiet