Ausweispflicht BefreiungOnline erledigen
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Liederbach am Taunus - Einwohnermelde-/Passamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-12:00 Uhr
Di 08:00-12:00 Uhr
Mi 09:00-12:00 und 15:00-19:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 30098-0
Telefax: 069 30098-68
E-Mail: info@liederbach-taunus.de
Kontaktperson
Frau Amela Kabaretovic (Sachbearbeitung)
Frau Claudia Kappes (Sachbearbeitung)
Herr Peter Klös (Sachbearbeitung)
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neu, Perser, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Perso, Befreiung, Ausweis, PA, nPA