Ausweispflicht BefreiungOnline erledigen

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Liederbach am Taunus - Einwohnermelde-/Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Villebon-Platz 9-11

    65835 Liederbach am Taunus

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00-12:00 Uhr
    Di 08:00-12:00 Uhr
    Mi 09:00-12:00 und 15:00-19:00 Uhr
    Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 30098-0

    Telefax: 069 30098-68

    E-Mail: info@liederbach-taunus.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neu, Perser, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Perso, Befreiung, Ausweis, PA, nPA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de