Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Hinweise für Kriftel: Nutzungsänderung von Gebäuden

    Main-Taunus-Kreis
    - Amt für Bauen und Umwelt -
    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus

    Telefon: 06192 201-2222
    Fax: 06192 201-1892
    E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
    Webadresse: https://www.mtk.org

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Kriftel - Bauberatung

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 33-37

    65830 Kriftel

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 39

    65830 Kriftel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten siehe zugehörige Mitarbeiter

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    Nach Terminvereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

    Mittwoch
    Nach Terminvereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

    Freitag
    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-2222

    Telefax: 06192 201-1892

    E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vermessung, Baugenehmigung, Bauleitplanung, ALKIS, Nutzungsänderung von Gebäuden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English