Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Kelkheim (Taunus) - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagernring 6

    65779 Kelkheim (Taunus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 60
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kelkheim-Mitte
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie 12
    • Haltestelle: Rathaus Kelkheim
      Linien:
      • Bus: Linie 263 und 804

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr

    Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon: 06195 803-603

    Telefax: 06195 803-666

    E-Mail: ordnungsamt@kelkheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandsache, Pfandhaus, Pfänder, Pfandleiher, Pfandvermittler, Kredit, Pfandleihe, Pfandsachen, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Pfandgläubiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English