Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und StädteOnline erledigen

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnungen geehrt werden.Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.


    Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise "Ehrenbürgermeister" oder "Gemeindeältester" in Betracht.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).


    Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kommunale ehrungen

    Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können folgende Ehrungen vorgenommen werden:

    Heinrich- Freiherr-von-Gagern-Plakette in Gold und Silber
    Als Auszeichnung für Persoenen, die sich hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen im Bereich der Stadt Kelkheim erworben haben, wird die Heinrich-Freiherr-von-Gagern-Plakette verliehen.
    Die in Silber oder Gold ausgeführte Plakette trägt neben dem Bildnis des Freiherrn von Gagern dessen Name sowie im Hintergrund die Silhouette der Paulskirche in Frankfurt am Main. Die Rückseite der Plakette zeigt das Wappen der Stadt Kelkheim und hat die Inschrift "Für Verdienste um die Stadt Kelkheim".

    Ehrenspange
    Als Auszeichnung für Bürgerinnen und Bürger sowie andere Personen, die sich im gesellschaftlichen Leben der Stadt auf Organisations- oder Vereinsebene über längere Zeiträume für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kelkheim eingesetzt und besonders bewährt haben, kann die "Ehrenspange der Stadt Kelkheim" verliehen werden.
    Die Ehrenspange trägt neben dem Buchstaben "K" die Wappen von Kelkheim, Fischbach und Rossert. Die rückseite der Ehrenspange trägt die Inschrift "Ehrenspange der Stadt Kelkheim".

    Online-Dienst

    Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde

    ID: L100001_365999153

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kommunale ehrungen

    Haupt- und Rechtsamt der Stadt Kelkheim (Taunus)

    Ansprechpartner

    Stadt Kelkheim (Taunus) - Ehrungen und Jubiläen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagernring 6

    65779 Kelkheim (Taunus)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kelkheim-Mitte
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie 12
    • Haltestelle: Rathaus Kelkheim
      Linien:
      • Bus: Linie 263 und 804

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr

    Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon: 06195 803-112

    Telefax: 06195 803133

    E-Mail: presse@kelkheim.de

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2015

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kommunale ehrungen

    Wird eine Person vorgeschlagen, bedarf dies der Schriftform. Der Vorschlag ist ausführlich zu begründen.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kommunale ehrungen

    Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Verleihung der Heinrich-Freiherr-von-Gagern-Plakette und der Ehrenspange der Stadt Kelkheim (Taunus).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ehrenurkunde, Freiherr-vom-Stein, Verdienste, Verleihung, Ehrung, Plakette, Ehrenbürgerschaft, Ehrenbürger, Ehrenzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de