Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Kelkheim (Taunus) - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagernring 6

    65779 Kelkheim (Taunus)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kelkheim Bahnhof Mitte
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie 12
    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 263 und 804

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 07:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr Das Standesamt hat freitags keine Sprechstunde.

    Kontakt

    Telefon: 06195 803-814

    Telefon: 06195 803-812

    Telefax: 06195 803-813

    E-Mail: standesamt@kelkheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenpass, Leichenverordnung, Sterbefall, Feuerbestattung, Bestattungsinstitut, Bestatter, Bestattung, tot, Leichenüberführung, Tod, Leiche, Leichenaufbewahrung, Beerdigung, Leichenausgrabung, Überführung, Leichenhalle, Totenschein, Leichenwagen, Beerdigungsinstitut, Leichenwesen, Leichnam, Feuerbestattungsgesetz, Seebestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English