Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadt Hofheim am Taunus - Verkehr und Nahmobilität
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 16.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06192 202-344
Telefon: 06192 202-322
Telefax: 06192 202-5322
Telefax: 06192 202-5344
E-Mail: teamverkehrsanlagen@hofheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtung, Laternen, Lampen, Straßenlampen, Straßenbeleuchtungsstörung